FAQ - Fragen und Antworten


Fragen und Antworten zum Impfkalender

Hier erhalten Sie Infos und Hinweise zum Impfkalender.

Verlässliche, verständliche und nicht kommerzielle Informationen zum Thema Impfen erhalten Sie unter www.impfen-info.de

Im Impfkalender erfahren Sie Wissenswertes rund um aktuell empfohlene Impfungen. Sie können sich darüber informieren, welche Impfung sich für wen empfiehlt, wann Sie sich impfen lassen sollten und erfahren Näheres zu speziellen Impfempfehlungen.

Der Impfkalender für Säuglinge, Kinder, Jugendliche und Erwachsene gibt einen raschen Überblick zu empfohlenen Standardimpfungen. Er wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) jährlich überarbeitet und veröffentlicht. Der vorliegende Impfkalender wurde im August 2020 aktualisiert.

Neben den Vorsorgeuntersuchungen für Säuglinge und Kleinkinder stehen die Impfungen an erster Stelle, wenn es um den Schutz der Gesundheit von Kindern geht.

Der Impfkalender wird in Zusammenarbeit mit der Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) erstellt. Grundlage dafür sind die aktuellen Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch Institut.

Hier gelangen Sie zum Impfkalender des Robert Koch Institut.


Fragen und Antworten zum Covid-19-Virus

Hier erhalten Sie einrichtungsrelevante Hinweise zum neuartigen Covid-19-Virus.

Die Möglichkeit der Impfung wurde bereits für „in Kindereinrichtungen Tätige“ ermöglicht. Die Impfung ist, wie für alle Bürger, freiwillig. Unsere Haltung ist hier klar: Wir ermöglichen allen Impfwilligen eine schnelle Terminierung. Eine zentrale „Empfehlung“ sprechen wir als Arbeitgeber nicht aus. Wir werden auch nicht – wie in der Presse schon über den einen oder anderen Arbeitgeber berichtet wurde – „Negativlisten“ führen oder eine versteckte Impfpflicht einführen. Das dürfen wir auch nicht. Der Umgang ist in diesem Zusammenhang von hoher Seriosität zu wahren.

Wir geben keine Auskunft über die Menge der Geimpften oder Genesenen in unseren Einrichtungen und es muss auch kein Mitarbeiter/keine Mitarbeiterin Auskunft über den eigenen oder den Impfstatus anderer oder dem Team geben. Informationen dieser Art werden bei möglichen Erkrankungen dem Gesundheitsamt gemeldet und diese melden sich im spezifischen Fall bei den Eltern/Erziehungsberechtigten, wenn die Kinder als Kontaktperson identifiziert werden.

Wir haben unseren Teammitgliedern bereits vor der Einführung von Schnelltests ein Angebot gemacht und innerhalb aller unserer Organisationen auch Personal ausbilden lassen, die offizielle Testungen durchführen dürfen. Wir werden weiterhin jedem Teammitglied bis zum Jahresende Tests zur Verfügung stellen, so dass im Fall eines Falles nicht lange überlegt werden muss, sondern für Klarheit gesorgt werden kann.

Eine Auskunft über die Tests bzw. den Testergebnissen, besteht nur intern. Unsere Teammitglieder müssen weder an Gemeinden oder Eltern kommunizieren, ob sie getestet sind, oder nicht. Auch hier gilt - wie beim Thema Impfung – die Privatsphäre der Teammitglieder zu beachten.

Die Testungen bei Kindern sind aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten:

  • Tests können von den Gemeinden oder den Landkreisen vorgegeben werden – sozusagen gesetzlich verpflichtend. Ist dies der Fall müssen die Kinder getestet werden, wenn sie in die Einrichtung kommen wollen. Meistens sind die Tests freiwillig und es besteht seitens der Eltern kein Anspruch, dass die Tests von dem Träger gestellt werden müssen. Da einige Kommunen die kommunalen Einrichtungen versorgt haben, entstand in der Vergangenheit die Situation, dass dies generell erwartet wurde. Ab Juni 2021 wird es sehr unterschiedliche Vorgehensweisen geben, die dann von Einrichtung zu Einrichtung andere Vorgehensweisen bedeuten können.
  • Die Tests selbst können ebenfalls unterschiedlich sein und reichen von Spuk-, über „Nasenpopel-„ zu „Lolli“-Tests. Es gibt noch eine weitere Vorgehensweise, die die Stadt Freiburg umsetzt, nämlich ein „Pooltest-Verfahren“. Hier wird ein PCR-Lolli-Test gemacht, der aber in einem „Pool“ (Topf) ins Labor geht. Das Verfahren wird in der Stadt Freiburg gemeinsam mit dem Uniklinikum und dem Wissenschaftsministerium umgesetzt. Eine Beteiligung ist nicht verpflichtend.
  • Tests bei Kindern müssen begleitet werden, durch die Eltern und die Einrichtungen! Es darf Kindern nicht das Gefühl gegeben werden, es sei nur gesund, wenn der Test negativ ist. Insbesondere bei Kindern, die Sorgen und Ängste entwickeln, ob sie beispielsweise bei einem positiven Test „nicht in die Einrichtung“ dürfen, ist es wichtig die Kinder „mitzunehmen“. Eltern und Einrichtungen haben hier in der Erziehungspartnerschaft eine starke gemeinsame Aufgabe. Testen ist nicht die Normalität – es ist eine besondere Situation.

Unsere Kinderhäuser sind seit Anfang Juli wieder komplett geöffnet. Dabei handelt es sind nicht um eine erweiterte Regelbetreuung, sondern um den „normalen“ Kinderkrippen und Kindergartenalltag. Diese Stabilität müssen und wollen wir den Kindern geben. Deswegen richten sich unsere Hygienemaßnahmen, die in jeder Betreuungseinrichtung auch zuvor schon sehr hoch gehalten wurden, an die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg. Die Räumlichkeiten wurden um Handdesinfektionsspender und Taschentuch-Halterungen an den Wänden ergänzt. Wir setzten die Hinweise so um, dass sich sowohl Kinder als auch unser pädagogisches Fachpersonal wohl fühlen und trotzdem geschützt ihren Alltag in den Einrichtungen erleben können. Achten Sie bei Bring-und Abholsituationen bitte auf die in und vor den Räumlichkeiten ausgehangenen Richtlinien, um uns bei der Umsetzung zu unterstützen.

Wir möchten mit Ihnen so offen reden, wie möglich. Sie vertrauen uns Ihr höchstes Gut – Ihre Kinder – an, daher vertrauen Sie uns bitte auch in Bezug auf die Kostenabwicklung. Für uns alle ist diese Zeit wirklich aufreibend. Daher hier einmal kurz zusammengefasst, wie die bisherige Abfolge war: Im April haben wir nur die Essensgeldpauschale eingezogen, im Mai haben wir bisher keinerlei Berechnungen durchgeführt, im Juni haben wir sowohl Essensgeld, als auch die Betreuungskosten zur Hälfte eingezogen und im Juli wurden alle Beiträge wie gewohnt komplett eingezogen. Wir sind immer noch mit den Gemeinden und Kommunen in Gesprächen, über die Abwicklungen der Kostenübernahme für die Monate April, Mai und Juni. Die Rückabwicklung der Essensgeldpauschale steht daher immer noch aus. Wir verstehen die teilweise bestehende Frustration, die haben wir auch! Wir bauen allerdings darauf, dass wir unsere Kinderhäuser komplett erhalten und keine Einrichtung schließen müssen und da sind wir auch von Ihnen abhängig. Bitte vertrauen Sie uns, dass wir sobald wir die Ergebnisse der Kommunen haben, mit Ihnen Gespräche führen werden. Diese Thematik und zum Beispiel die komplett veränderte Kostensituation (allgemein, wie auch z.B. in Bezug auf die Umsetzung der Hygienemaßnahmen) wird uns den ganzen Juli begleiten. Bei individuellen Fragen, kontaktieren Sie uns gerne im Büro.

Hier finden Sie alle Kontaktdaten für Ihre Kommune:

Elztal und Emmendingen
Landratsamt Emmendingen
Gesundheitsamt
Tel: 07641 . 45 14 300

Freiburg
Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald
Gesundheitsamt
Tel: 0761 . 21 87 30 10

Göppingen
Landratsamt Göppingen
Gesundheitsamt
Tel: 07161 . 20 25 3 70

Ortenau
Landratsamt Ortenaukreis
Gesundheitsamt
Tel: 0781 . 80 59 700

Schwarzwald-Baar-Kreis
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis
Gesundheitsamt
Tel: 07721 . 91 37190

Weitere (Fach-)Information zum neuartigen Corona Virus sind auf den Internetseiten des Robert Koch Instituts zu finden.

Die Kostenrechnungen mit den Kommunen sind überall unterschiedlich und werden in den einzelnen Kommunen auch separat entschieden. Da wir an diese Entscheidungen gebunden sind, geben wir die Rückmeldungen und somit auch die Unterschiede (z.B. in der Notbetreuungszahlung) weiter. Das ist von Kommune zu Kommune verschieden, auch hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung.

Bitte beachten Sie, dass bei einer behördlich angeordneten Schließung maximal drei Wochen der normale Betreuungsbetrag weitergezahlt werden muss. Das erfolgt ausschließlich dann nicht, wenn eine Kommune eine Erstattung vornimmt und auch ausgleicht.

Wir nehmen bei allen Erziehungsberechtigten eine Einzelabrechnung vor, d.h. schauen nach Anwesen- und Abwesenheit und nach den Tagen der Notbetreuung. Hinsichtlich der Essensgeldpauschalen setzen wir eine faire Lösung um, die die in unseren AGB enthaltenen Vereinbarungen meistens in Ihrem Sinne unterbietet.


Fragen und Antworten zum Anmeldeverfahren

Um Ihnen behilflich sein zu können, haben wir die häufigsten Fragen und unsere Antworten für Sie zusammengestellt. Sollte Ihre Frage nicht dabei sein, dann stellen Sie diese gerne an: kontakt@mehr-raum-fuer-kinder.de.

Anmeldeverfahren

Das Anmeldeformular finden Sie hier auf unserer Webseite. Sie können es direkt an Ihrem PC ausfüllen oder ausdrucken und uns zusenden. Hier finden Sie unseren Ablaufplan zum Anmeldevorgang.

Sie erhalten, nach Ihrer Absendung, eine Kopie der Angaben. Demzufolge wissen Sie, dass das Formular bei uns angekommen ist.

Die Voraussetzung für eine Besichtigung ist die vorherige Anmeldung eines Betreuungsplatzes. Damit der Besichtigungstermin den Tagesablauf der Einrichtung so wenig wie möglich beeinflusst und wir uns Zeit für Sie nehmen möchten, stimmen Sie die Besichtigungen bitte immer mit der Einrichtungsleitung ab.

Die offiziellen Anmeldetage einiger Gemeinden sind zudem auch eine gute Möglichkeit, unsere Einrichtungen kennenzulernen.

Betreuungsplätze

Wir können leider keine Aussagen zu Platzchancen und freien Plätze machen, wenn die Kinder nicht auf unserer Anmeldeliste stehen. Generell gilt: Eine Anmeldung ist ein Muss und geschieht zentral über unser Büro in Emmendingen. Die verfügbaren Plätze richten sich nach der Betriebserlaubnis, unseren Möglichkeiten und den Anmeldeanträgen.

Mit unserer schriftlichen Bestätigung wissen Sie, dass Sie den Betreuungsplatz sicher haben. Je mehr Angaben Sie auf der Anmeldung machen, desto besser können wir Ihnen weiterhelfen und auch Aussagen machen.

Vor einer Aufnahme müssen die Rahmenbedingungen der jeweiligen Einrichtung geprüft werden, ob wir Ihr Kind angemessen und seinem Entwicklungsstand entsprechen betreuen können.

Deshalb nehmen wir uns Zeit und laden Sie und Ihr Kind zum Kennenlernen ein, um gemeinsame Entscheidungen für die Aufnahme zu treffen.

Ist im Nachhinein erkennbar, dass uns bei der Anmeldung wichtige Informationen über den Unterstützungsbedarf Ihres Kindes vorenthalten wurden, behalten wir uns vor, den Platz zum Wohle des Kindes innerhalb einer angemessenen Frist zu kündigen.
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht über die barrierefreien und rollstuhlgerechten Gegebenheiten in unseren Einrichtungen.

Betreuungszeiten

Hier finden Sie die Betreuungszeiten unserer Einrichtungen inklusive der Preislisten. Im Krippenbereich ist die Zeit 12.30 Uhr für die Abholung eine zusätzliche Variante unserer Flexibilität. Wir bieten sie nur bei einer Betreuungszeit von 5 Tagen an. Kombinationen, wie zum Beispiel 3 Tage bis 16.00 Uhr und zwei Tage bis 14.30 Uhr sind möglich.

Wir planen mit dem von Ihnen angegebenen Betreuungsbedarf. Um eine Planungssicherheit zu haben, werden die Angaben von Ihnen verbindlich für sechs Monate festgesetzt. Mit dem Änderungsformular können Sie dann später Ihren Änderungswunsch einreichen. Eine Aufstockung müssen wir prüfen, ist aber generell immer möglich, sofern die Kapazität in der jeweiligen Einrichtung vorhanden ist.

Je mehr Informationen wir haben, desto besser können wir planen. Wenn die Tage nicht sicher sind, planen Sie hinsichtlich der Zeiten eher etwas weniger ein und stocken dann auf.

Damit wir Ihnen eine gute Qualität hinsichtlich der pädagogischen Arbeit, aber auch der organisatorischen Verlässlichkeit bieten, werden die Betreuungszeiten für ein halbes Jahr festgelegt. Wenn Sie doch einmal Einzeltage oder Einzelstunden benötigen, dann können Sie hier unsere Zusatztarife nutzen.

Mit den Zusatztarifen ist das jederzeit möglich, sofern die Kapazität in der jeweiligen Einrichtung vorhanden ist. Stimmen Sie sich dazu direkt mit unserem Einrichtungsteam ab. Hier können Sie unsere Zusatztarife einsehen.

Im Kindergarten sowie in der Kinderkrippe bieten wir flexible Modelle an, d.h. längere Zeiten lassen sich mit kürzeren Abholzeiten kombinieren, sprechen Sie uns einfach an und nutzen hier unsere Aufstellung der Preislisten zur Orientierung.

Betreuungskosten und andere Kosten

Hier finden Sie die Angaben in unseren Preislisten. Diese Staffelungen nach Zeiten und Tagen sind unsere Basis. Bei Zeitkombinationen errechnen wir Ihnen den individuellen Preis Ihres Betreuungspaketes.

Eine altersgemischte Gruppe (bei uns gibt es nur die Altersspanne zwischen zwei und sechs Jahren), ist eine flexible Gruppe, um den Bedarf der Eltern gerecht zu werden und hilft den Kommunen beim zur Verfügung stellen von Plätzen beider Altersgruppen.
Hinsichtlich der Betreuungskosten gilt die Regel, dass für die Kinder ab drei Jahren der Kindergartenpreis gilt.
Für Kinder unter drei Jahren wird bis zum dritten Geburtstag der Krippenpreis bezahlt.
Die Betreuungskostengestaltung regelt sich nach dem Alter des Kindes und nicht nach der Gruppen, in der sich das Kind/ die Kinder befinden.

Die Eingewöhnung wird von unserem Team und den Bezugspersonen individuell geplant und intern besprochen. Die professionelle Arbeit unserer Teams ist in der Eingewöhnungsphase höher einzustufen, da die Bezugsperson eine 1:1 Betreuung leistet.

Das Jugendamt übernimmt die Unterstützung in Konfliktfällen. Ist Ihr Einkommen gering, gibt es die Möglichkeit über das Jugendamt einen Antrag auf Übernahme der Betreuungskosten zu stellen.
Wir unterstützen Sie gerne, wenn Sie Hilfe bei der Antragsstellung benötigen, oder Fragen zum Verrechnungsvorgang haben. Direkte Auskünfte erteilt das jeweilige Jugendamt.

In allen Einrichtungen wird für die Essensverpflegung gesorgt, da sie im VÖ (verlängerte Öffnungszeiten) oder GT (Ganztags) – Modell arbeiten. Daher wird auch in allen betreffenden Einrichtungen eine Essensgeldpauschale berechnet, die wir als Einzelposition gleichzeitig mit den Betreuungskosten einziehen. In der Essensgeldpauschale enthalten sind neben den Kosten für den Caterer, bzw. die Anschaffung von Lebensmitteln in Eigenherstellung, die Kosten für die Getränke über den kompletten Tag, die Ausgaben für das EU-Schulprogramm (Obst, Gemüse und diverse Molkereiprodukte) und beinhaltet unter anderem die Zugaben zum mitgebrachten Frühstück sowie die „Snacks“ am Nachmittag. Die Essensgeldpauschale ist angepasst an die Abläufe und die Konzeption der jeweiligen Einrichtung. Ein Weglassen dieser Essensgeldpauschale ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn, z. B. aus Allergiegründen eigenes Essen mitgebracht wird. Die Pauschale bleibt in einem solchen Fall erhalten, da es sich um eine „Handlingspauschale“ handelt. Sollte es sich um einen höheren Handlingsaufwand handeln, behalten wir uns vor, die Kosten separat abzurechnen. Wird es nicht anders ausgewiesen, wird die Essensgeldpauschale im August nicht eingezogen.
In einigen Einrichtungen, z.B. in Freiburg, wird die Pauschale auch im August eingezogen. Es handelt sich um eine über das gesamte Jahr ausgerechnete Pauschale. Würden wir in diesen Einrichtungen den August nicht einziehen, wären die anderen Monate um den Augustbeitrag höher. Aufgrund der nicht langfristig planbaren Kosten im Bereich von Lebensmitteln, sind Veränderungen der Essensgeldpauschale kurzfristig möglich. Eine verbindliche Festlegung des Preises über die komplette Betreuungsdauer kann nicht gewährleistet werden.
Diese Kosten sind unterschiedlich in Bezug auf die jeweiligen Einrichtungen und abhängig von den Abläufen und Abrechnungen der jeweiligen Caterer. Hier kann es zu starken Abweichungen kommen, die der Grund für unterschiedliche Vorgehensweisen pro Einrichtung oder den dortigen Gegebenheiten sind. Weitere Hinweise sind ausführlich in unseren AGB zu finden.

Leben in den Einrichtungen

Jede Einrichtung lebt eine eigene Konzeption, die Sie jeweils bei der Einrichtung einsehen oder auf unserer Webseite nachlesen können.

Der Personalschlüssel ist entsprechend der Kinderzahl in einer Gruppe und auf die Altersspanne der Kinder angepasst.

Wir arbeiten nach den Vorgaben des Kommunalverbands für Jugend und Soziales (KVJS). Die Betriebserlaubnis ist auf die jeweilige Einrichtung ausgerichtet und festgeschrieben. Im Krippenbereich sind im Regelfall 10 Kinder pro Gruppe und im Kindergarten 20 Kinder pro Gruppe angemeldet.

Generell spielen Lebensmitteln in den Einrichtungen, in denen Kinder am Tag über längere Zeit betreut werden, eine wichtige Rolle. Vertieft wird das Thema in den einzelnen Konzeptionen der Einrichtungen, die sich hier individuell aufstellen. Wir beteiligen Kinder und schließen Kinder nicht beim Mithelfen (z.B. gemeinsam mit unseren hauswirtschaftlichen Hilfen) aus. Das Kennenlernen von Lebensmitteln spielt eine ebenso wichtige Rolle, wie die gesellschaftlichen Aspekte, z.B. des gemeinsamen Mittagessens. Wir legen Wert auf ausgewogenes und auch abwechslungsreiches Essen. Die Caterer, die uns Essen liefern achten in den Speiseplänen auf vegetarisches Essen, wie auch einmal Fleisch oder Fisch. Unsere hauswirtschaftlichen Hilfen ergänzen dieses Angebot oder setzen es ebenso um, sodass für die Kinder ein sinnvoller Turnus entsteht. Nicht vergessen wird das Thema Nachhaltigkeit. Es wird darauf geachtet, dass so wenig wie möglich Lebensmittel weggeworfen werden.

Vegane Ernährung: Eine ausschließlich vegane Ernährung bieten wir in unseren Einrichtungen ausdrücklich nicht an. Unserer Meinung nach muss die Entwicklung von Kindern ausgewogen sein. Eine streng vegane Ernährung kann das nicht leisten und die Entwicklung der Kinder nicht so stattfinden, wie es unserem Bild in diesem Bereich entspricht.

Masernschutzimpfung

Nach §20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) müssen Erziehungsberechtigte, vor Beginn der Betreuung ihres Kindes, seit dem 1. März 2020 der Einrichtungsleitung einen Nachweis darüber vorlegen, dass es ausreichend gegen Masern geimpft oder gegen Masern immun ist. Ein ausreichender Impfschutz ist vorhanden, wenn das Kind ab der Vollendung des ersten Lebensjahres mindestens eine Schutzimpfung und ab der Vollendung des zweiten Lebensjahres mindestens zwei Schutzimpfungen hat. Für Kinder unter einem Jahr gilt die Neuregelung damit nicht. Minikindergarten Waldkirch e.V./Mehr Raum für Kinder gGmbH behält sich das Recht vor, dass bis zur Aufnahme in die Krippe mindestens eine schriftliche Terminvereinbarung zur Erstimpfung vorgelegt werden muss. Die Impfung sollte innerhalb von 4 Wochen nach der Aufnahme beim zuständigen Kinderarzt durchgeführt werden.

Bis wann muss ein Nachweis über eine Masernschutzimpfung erbracht werden? Für Kinder, die am 1. März 2020 bereits in einer Einrichtung betreut wurden, sowie für unsere Kollegen und Mitarbeiter gilt eine Nachweisfrist bis zum 31. Juli 2021.
Nach §20 Absatz 9 bzw. §20 Absatz 10 IfSG verpflichtet sich Minikindergarten Waldkirch e.V. zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an das Gesundheitsamt bei Nichteinreichung des Impfnachweises.

Kündigung und Wechsel

Das Betreuungsverhältnis kann nur durch eine Kündigung beendet werden. Für die Kündigung gilt generell eine Frist von zwei Monaten zum Monatsende und ist ganzjährlich möglich. Einzige Ausnahme: Eine Kündigung auf Ende Juni und Ende Juli ist nicht möglich, hier greift eine Kündigungssperre. Für die Anmeldung in eine neue Einrichtung sind die Eltern selbst verantwortlich.

Ein Wechsel, von der Krippe in den Kindergarten, erfolgt nicht automatisch und einen freien Platz im Kindergarten können wir Ihnen leider nicht garantieren.

Über ein entsprechendes Formular muss zum 2. Lebensjahr Ihres Kindes ein Betreuungsplatz für den Kindergarten beantragt werden. Das Formular bekommen Sie in der Einrichtung sowie hier auf der Webseite. Erst mit Erhalt einer schriftlichen Bestätigung ist Ihnen der Betreuungsplatz zugesagt.

Eine Kündigung des Krippenplatzes ist in diesem Fall nicht nötig.


Stand: 29.11.2021



nachoben